Die Abteilung Turnen startet am 10. Januar 2022 wieder mit dem Übungsbetrieb unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Regeln.
Dies bedeutet für alle Sportler ab 18 Jahren die Beachtung der 2G+ Regelung. D.h. wer noch nicht geboostert ist oder die letzte Impfung bzw. Gensung älter als 3 Monate ist benötigt für die Teilnahme am Sportbetrieb einen aktuellen PCR- oder Schnelltest.
Grundsätzlich gilt:
- Allgemeine Vorgaben
- Die Trainingsteilnehmer kommen bereits umgezogen zur Übungsstunde
- Im Trainingsbetrieb sind ausschließlich die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sowie die Teilnehmenden anwesend (keine Eltern, keine Zuschauenden)
- Auch vor der Halle sind die Abstandsregeln zu beachten (Bringen und Abholen)
- Eltern dürfen die Halle nur kurz zum Bringen und Abholen der Kinder betreten
- In den Gängen der Halle besteht Mundschutzpflicht
- Gesundheitsprüfung
- Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende dürfen am Übungsbetrieb teilnehmen
- Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen (gerechnet ab dem Tag der Erkrankung) teilnehmen
- Für Personen ab 18 Jahren gilt 2G+. Der Testnachweis darf max. 24 Stunden alt sein.
- Personen mit einer Boosterimpfung, Impfung bzw. Genesen nicht älter als 3 Monate benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.
- Regelung für Kinder:
- Kinder unter sechs Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder, benötigen keinen Testnachweis
- Schülerinnen und Schüler werden als getestete Personen angesehen
- Anwesenheitslisten
- In jeder Trainingsstunde ist die Teilnehmerliste durch die Übungsleiter auf Anwesenheit zu überprüfen. Die Anwesenheitsliste enthält Angaben zu Trainingsdatum, Trainingsort, ÜL-Name und TN-Name jeweils mit Anschrift, Emailadresse sowie Telefon, damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines Übungsleiter die Infektionskette zurückverfolgt werden kann
- Die ausgefüllten Listen werden zeitnah an einer zentralen Stelle im Verein abgelegt, um im Bedarfsfall dem Gesundheitsamt aushändigen zu können
- Bei einem Corona-Verdachtsfall sind die behördlich festgelegten Wege einzuhalten